AKI: Atomkraft und Erdgas sind keine nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten

AKI-Erklärung zur Umwelt-Taxonomie

Mit der Taxonomie definiert die EU-Kommission die Wirtschaftsaktivitäten, die bei der Gestaltung von Finanzinstrumenten als nachhaltig klassifiziert werden können. Das Ziel des Klassifizierungssystems war ursprünglich, mit diesen Definitionen Greenwashing zu verhindern. In einem zusätzlichen Rechtsakt hat die Kommission zu Jahresbeginn bestimmte Formen von Gas- und Atomkraft als nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten eingestuft. Damit ist es nun möglich, dass taxonomiekonforme Investitionen künftig Atomkraft und Gaskraftwerke finanzieren.

Für den AKI sind Atomkraft und Erdgas keine nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Fossiles Gas ist eine Brückentechnologie, die aktuell noch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Als Brückentechnologie ist Gaskraft jedoch per Definition nicht nachhaltig. Das Risiko von Atomunfällen und die ungeklärte Frage des Umgangs mit Atommüll sind nicht vereinbar mit dem Do-No-Significant-Harm-Prinzip der Taxonomie. Atomkraftwerke können grundsätzlich nicht betrieben werden, ohne das Umweltziel der Kreislaufwirtschaft zu verletzen. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Schäden für die sozialen Nachhaltigkeitsziele, wenn die massive Verletzung von Menschenrechten bei der Förderung von Uran und Gas hingenommen wird.

Mit der Einstufung von Gas- und Atomkraft als nachhaltig stellt sich die EU-Kommission gegen die wissenschaftsbasierten Kriterien ihrer eigenen Beratungsgremien und stellt die Glaubwürdigkeit des Europäischen Green Deal in Frage. Der AKI sieht das größte Problem darin, dass für Nachhaltigkeit bestimmte Finanzmittel künftig in Technologien von gestern fließen, anstatt wie beabsichtigt in generationengerechte Wirtschaftsaktivitäten. Diese Fehlsteuerung gefährdet die dringend notwendige Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation.

Umso wichtiger ist es, dass kirchliche Investoren an ihren Leitlinien ethisch-nachhaltiger Geldanlage festhalten: Ethisch-nachhaltiges Investment im Sinne des AKI ergibt sich aus der Verknüpfung von Nachhaltigkeit mit christlichen Normen und Werten und zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Geldanlagen sind nach ökonomischen Grundsätzen vorzunehmen.
  • Die gleichzeitige Auseinandersetzung der Wirkungen der Geldanlage auf Umwelt, Mitwelt und Nachwelt ist jedoch unverzichtbar.
  • Darum sollen Geldanlagen unter Berücksichtigung unserer christlichen Werte sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht erfolgen.